Allgemeine Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen der Testo AG

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1. Allgemeines

Unseren Verträgen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit Abweichungen von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Andere Vertragsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht widersprechen und der Vertrag durchgeführt wird.

2. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware oder Erbringung der Leistung nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Werk Lenzkirch ausschließlich Verpackung und Transportkosten. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu.
Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung bzw. Leistung gültigen Preise, sofern nicht eine Festpreisvereinbarung von uns schriftlich bestätigt ist.

4. Zahlung

Unsere Rechnungen für lnlandslieferungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Reparatur-/Serviceleistungen sind sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Überschreitung einer gesetzten Zahlungsfrist werden wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnen.
Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Spesen und Kosten gehen voll zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Ebenso trägt der Besteller die Gefahr für die rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen und Leistungen zu verlangen oder Lieferungen und Leistungen nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen sowie sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
Der Kunde darf gegen uns gerichtete Ansprüche nicht abtreten.

5. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Besteller Verbraucher, so ist er berechtigt, seine im Webshop auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 2 Wochen zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt durch Rücksendung der Ware. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail, erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Testo AG, Testo-Straße 1, 79853 Lenzkirch. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Besteller entsiegelt worden sind.
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

6. Liefer- und Leistungszeit

Liefer- und Leistungsfristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Sonstige Zeitangaben über Fristen sind unverbindlich und können in angemessenem Umfang (ca. 4 Wochen) überschritten werden.
Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Lieferung unser Werk verlässt.
Die Liefer- und Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes oder der Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.
Werden vereinbarte Fristen überschritten oder unverbindlich genannte Fristen um den obengenannten Zeitraum (ca. 4 Wochen) überschritten, kann der Besteller eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 10.

7. Gefahrübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen übernommen hat.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
Der Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Der Kunde tritt uns zu diesem Zweck hiermit seine Herausgabeansprüche gegen Dritte ab.
Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Soweit der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherungen nach unserer Wahl frei.

9. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften, neuen Geräte und Anlagen, sowie erbrachten Leistungen entspricht, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der gesetzlichen Regelung.
Sie erstreckt sich nicht auf Verbrauchsmaterialien wie z.B. Temperaturmessstreifen, Druckerpapier, oder Verschleißteile (Batterien, Akkus, Druckwerke, elektronische Messzellen) sowie die Abnutzung des Messfühlers durch den Kontakt mit dem zu messenden Medium.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die Mängel beseitigen oder mangelfreie Ware liefern. Erst nachdem die Mängelbeseitigung fehlgeschlagen ist oder erneut mangelhafte Ware geliefert wurde, kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Sofern der Mangel nicht unerheblich ist, kann der Kunde auch vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz im Rahmen der nachfolgenden Ziffer 10 verlangen.
Der Besteller hat uns die Gelegenheit zu geben den beanstandeten Mangel zu beheben; solange er dies verweigert, sind wir von der Gewährleistungspflicht befreit.
Wenn der Kunde beim Gebrauch der Ware die Gebrauchsanweisung nicht beachtet hat und/oder Eingriffe, Änderungen oder lnstandsetzungsarbeiten an der Ware vorgenommen hat, ist er beweispflichtig dafür, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten. Gehört jedoch der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so kann der Besteller Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.

10. Schadensersatz

Wir haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Vorliegen einer zugesicherten Eigenschaft oder bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Die Haftung für Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Ergänzungsbedingungen

Ergänzend gelten die vom Zentralverband der Elektrotechnischen lndustrie e.V. empfohlenen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in ihrer jeweils neuesten Fassung, soweit sie nicht mit den vorstehenden Regelungen in Widerspruch stehen. Ein Exemplar dieser Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen kann jederzeit bei uns angefordert werden.

12. Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Freiburg im Breisgau oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).


Testo AG
Testo-Straße 1
D-79853 Lenzkirch